Teilnahmebedingungen KommunalDigital-Award 2021

Mit der Einreichung von Projekten zum Innovationswettbewerb KommunalDigital-Award 2021 akzeptieren die Teilnehmer nachfolgende Bedingungen:

Allgemeines

Teilnahmeberechtigt sind Gemeinden, kommunale Verbände, interkommunale Projektgruppen, Bildungseinrichtungen, Vereine und Privatinitiativen in Österreich. Berechtigt sind ausschließlich die Verfasser, Entwickler und Hersteller von Projekten. Ist der Einreicher nicht Verfasser, Entwickler oder Hersteller des eingereichten Projektes, muss die Einreichung vom jeweiligen Verfasser, Entwickler oder Hersteller mit Unterschrift gegengezeichnet sein. Für das Einreichen ist eine Erklärung notwendig, dass der Einreicher befugt zur Einreichung ist. ("Ich bin befugt, das Projekt "XY" im Namen von "XY"/ im Namen der Gemeinde "XY" einzureichen").

Die Teilnahme setzt eine Einreichung voraus. Diese Einreichung kann nur dann zur Bewertung zugelassen werden, wenn die Ausschreibungsunterlagen spätestens 15. Juli 2021 eingelangt sind. Die Beiträge müssen in Österreich umgesetzt werden bzw. einen Bezug zu Österreich haben.

Die Einreichung von Projekten kann ausschließlich online auf www.kommunal-digital.at  erfolgen.
Ausgeschlossen vom Wettbewerb sind Sponsoren des KommunalDigital-Award 2021. Diese dürfen selbst nicht einreichen, dürfen jedoch Projekt- bzw. Finanzierungspartner eingereichter Projekte sein. Personen, die versuchen die Jury in ihrer Entscheidung zu beeinflussen werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Bewertungsverfahren

Die Einsendungen werden im Rahmen von zwei Jurorensitzungen und einem Online Leser-Voting bewertet.

Die Jury sichtet und beurteilt alle eingehenden Bewerbungen und erstellt je Kategorie eine Shortlist mit fünf nominierten Projekten. Danach folgt das Online-Voting, in dem alle nominierten Projekte zur Bewertung stehen. Im Anschluss tagt die Expertenjury. Diese bewertet die Nominierten mit Punkten. Danach werden das Online-Voting und die Experten-Jury zusammengeführt und die Sieger ermittelt. Der Gesamtsieger wird anschließend von der Expertenjury ausgewählt.

Die Beurteilung erfolgt nach Innovationsgrad hinsichtlich der Kategorie und nach Nutzen für die Gemeinde und deren Einwohner.

Auszeichnung

Die Gewinner erhalten jeweils ein Preissymbol und eine Urkunde. Der Hauptgewinner erhält zusätzlich eine Trophäe und einen Sachpreis, zur Verfügung gestellt vom Hauptsponsor. Alle Sieger haben darüber hinaus das Recht, das Gewinner-Signet zur Veröffentlichung zu verwenden.

Veröffentlichung der Ergebnisse

Die Nominierten in jeder Kategorie werden auf der KommunalDigital-Award 2021 Website, per Newsletter Aussendung und im Magazin KOMMUNAL präsentiert. Die Gewinner des Wettbewerbs werden bei einer Preisverleihung am 14. September 2021 in Tulln ausgezeichnet. Über die prämierten Projekte wird im Magazin KOMMUNAL berichtet.

Urheber und Nutzungsrechte

Das geistige Eigentum der eingereichten Beiträge verbleibt bei den EinreicherInnen. Die eingereichten Unterlagen gehen in das sachliche Eigentum der ausschreibenden Stellen über. Zur Dokumentation des eingereichten Projektes übermittelte Unterlagen werden den ausschreibenden Stellen zur Nutzung überlassen. Das den ausschreibenden Stellen eingeräumte Nutzungsrecht bezieht sich auf die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Übersendung oder sonstige vergleichbare Nutzung der eingereichten Unterlagen zur Dokumentation des eingereichten Projektes unter Nennung der UrheberInnen im Rahmen der Abwicklung des KommunalDigital-Award 2021 oder auch für Öffentlichkeitsarbeit ohne jeglichen Anspruch auf Vergütung. Die Einreichenden halten für die Veröffentlichung die ausschreibenden Stellen von Rechtsansprüchen Dritter (z. B. abgebildete Personen) schad- und klaglos.
Mit der Einreichung des Projekts zum Wettbewerb KommunalDigital-Award 2021 erteilen die Einreichenden die Zustimmung zur Veröffentlichung des Beitrags auf www.kommunal-digital.at, www.kommunal.at, per Newsletter und im Magazin KOMMUNAL.

Haftungsausschluss und Rechtsweg

Die ausschreibenden Stellen übernehmen keine Haftung für die Inhalte der eingereichten Beiträge. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am Wettbewerb. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Retournierung von Beiträgen

Die eingereichten Beiträge verbleiben bei der Koordinationsstelle des KommunalDigital-Award 2021 (Österreichische Kommunal-Verlag GmbH) und werden nicht retourniert.

Durchführung

Österreichischer Kommunalverlag GmbH
Löwelstraße 6/2.Stock
1010 Wien